Vereinfachter Spendennachweis bis 300 Euro

Seit dem 1.1.2021 reicht für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro (bisher: 200 Euro) ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.

Alle Infos zum Thema Spendenbescheinigung auch in unserem Blog-Artikel.